Ambulant Betreutes (Einzel-/Paar)Wohnen

MiL bietet Menschen mit einer psychischen Erkrankung und/oder Abhängigkeitserkrankung in der Region 1 im Bezirk Unterfranken Dienstleistungen in Form von Ambulanten Betreutem Wohnen. Diese Dienstleistungen beinhalten Hilfsangebote in gewohnter Umgebung. Menschen mit seelischer Behinderung und/oder psychischer Erkrankung bekommen individuelle Hilfsangebote, um den Alltag und das Leben in den eigenen vier Wänden, d. h. in ihrer gewohnten Lebensumgebung zu regeln bzw. zu meistern.

Das Betreute Paarwohnen ist ein Hilfsangebot für psychisch erkrankte Menschen, die als Paar in der eigenen/gemeinsamen Wohnung leben möchten. Es trägt dazu bei, in der jeweils individuellen Lebenssituation die eigenen Fähigkeiten wieder zu entdecken, zu aktivieren und weiter auszubauen. Die eigenständige Lebensführung soll so erhalten bzw. wieder aufgenommen werden.

Unser Angebot richtet sich an chronisch psychisch kranke Menschen, bei denen die Notwendigkeit eines dauerhaften Klinikaufenthaltes nicht besteht und eine stationäre Unterbringung in einem Wohn- oder Pflegeheim vermieden werden kann. Wir unterstützen dann, wenn der Bedarf einer ambulanten Assistenz in Lebens- und Alltagsfragen besteht. Unser Unterstützungsangebot basiert auf der freiwilligen Entscheidung des betroffenen Menschen und orientiert sich an seinem jeweiligen persönlichen Hilfebedarf.

was bedeutet ambulant betreutes wohnen betreutes Wohnen: ambulant, gemeinsam kochen
Mann mit Flipchart erklärt ABW Abgrenzung Therapiehund interagiert mit Person

Leistungsspektrum im Ambulant Betreuten (Einzel-/Paar)Wohnen

  • psychosoziale Betreuung
  • regelmäßige Hausbesuche
  • Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Unterstützung bei beruflicher Rehabilitation
  • Beratung und Unterstützung bei lebenspraktischen Problemen
  • Unterstützung bei der ausreichenden Sicherstellung der eigenen hauswirtschaftlichen Versorgung
  • Hilfen bei der Erarbeitung einer regelmäßigen Tagesstruktur und/ oder einer beruflichen Perspektive
  • Unterstützung bei der Gestaltung der Freizeit und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Beratung und Begleitung bei Kontakten mit Behörden, Arbeitgebern, Ärzten etc.
  • Zusammenarbeit mit anderen Hilfestellen, Ärzten, Betreuern und Angehörigen
  • Hilfen zum Erhalt und Aufbau sozialer Kontakte
  • Krisenbegleitung und -bewältigung

Voraussetzung für eine Betreuung ist…

  • ein Mindestmaß an Selbständigkeit bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben
  • die Bereitschaft, sich auf die Betreuung einzulassen
  • an der eigenen Gesundung mitzuwirken
  • eine eigene Wohnung

MiL - Mitten im Leben

Betreutes Wohnen

Ein Leben mit mehr Qualität
Lebensqualität schaffen, erhalten, steigern

Ambulant Unterstütztes Wohnen im Rahmen des Persönlichen Budget

Das Unterstützte Wohnen im Rahmen des Persönlichen Budgets ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und umfasst Leistungen gem. § 53 ff SGB XII i.V.m. § 29 und § 76 SGB IX zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohn- und Sozialraum.

Im Rahmen eines individuell abgeschlossenen Unterstützungsvertrag kann MiL-Mitten im Leben folgende sog. Budgetassistenzleistungen erbringen:

  1. Verwaltung des Budgets nach Bewilligung der Leistung, d.h. nach dem vom Leistungsträger und dem Leistungsempfänger sowie dem gesetzlichen Betreuer festgelegten Hilfebedarf.
    Im Einzelnen ist das z.B.
    • Erstellen von Arbeitsverträgen
    • Anmeldung des Personals (Sozialversicherung, Finanzamt,…)
    • Lohnabrechnung
    • Auszahlung der Gehälter
    • Kündigung von Arbeitsverträgen
    • Nachweis gegenüber Leistungsempfänger/gesetzlicher Betreuer
  2. Umsetzung und Koordination
    • Weiterentwicklung des Unterstützungssystems
    • Akquise von Assistenzkräften und Vorauswahl der Bewerbung unter Mitbestimmung und Vetorecht des Leistungsempfängers
    • Koordinierung von Teamsitzungen
    • Verzahnung der Teamleitung und gesetzlichem Betreuer
    • Gestaltung und Abstimmung der Dienstpläne
    • Unterstützung bei der Beobachtung und Steuerung des Hilfeprozesses
    • Unterstützung bei der Organisation und Kontrolle der Hilfeleistungen

MiL-Mitten im Leben stellt für die genannten Leistungen geeignetes Fachpersonal wie z.B. Sozialpädagog*innen oder andere geeignete soziale/padagögische Fachkräfte sowie geeignetes Personal für Assistenzleistungen bereit.