Ambulant Unterstütztes Wohnen im Rahmen des Persönlichen Budget
Das Unterstützte Wohnen im Rahmen des Persönlichen Budgets ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und umfasst Leistungen gem. § 53 ff SGB XII i.V.m. § 29 und § 76 SGB IX zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohn- und Sozialraum.
Im Rahmen eines individuell abgeschlossenen Unterstützungsvertrag kann MiL-Mitten im Leben folgende sog. Budgetassistenzleistungen erbringen:
Leistungen
1. Verwaltung des Budgets nach Bewilligung der Leistung, d.h. nach dem vom Leistungsträger und dem Leistungsempfänger sowie dem gesetzlichen Betreuer festgelegten Hilfebedarf.
Im Einzelnen ist das z.B.
Erstellen von Arbeitsverträgen
Anmeldung des Personals (Sozialversicherung, Finanzamt,…)
Lohnabrechnung
Auszahlung der Gehälter
Kündigung von Arbeitsverträgen
Nachweis gegenüber Leistungsempfänger/gesetzlicher Betreuer
2. Umsetzung und Koordination
Weiterentwicklung des Unterstützungssystems
Akquise von Assistenzkräften und Vorauswahl der Bewerbung unter Mitbestimmung und Vetorecht des Leistungsempfängers
Koordinierung von Teamsitzungen
Verzahnung der Teamleitung und gesetzlichem Betreuer
Gestaltung und Abstimmung der Dienstpläne
Unterstützung bei der Organisation und Kontrolle der Hilfeleistungen
MiL-Mitten im Leben stellt für die genannten Leistungen geeignetes Fachpersonal wie z.B. Sozialpädagog*innen oder andere geeignete soziale/padagögische Fachkräfte sowie geeignetes Personal für Assistenzleistungen bereit.
MiL - Mitten im Leben
Betreutes Wohnen
- Ein Leben mit mehr Qualität 100%
- Lebensqualität schaffen, erhalten, steigern 100%