Ambulant Unterstützes Wohnen
im Rahmen des Persönlichen Budgets
Das Ambulant Unterstützte Wohnen im Rahmen des Persönlichen Budgets ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und umfasst Leistungen gem. § 53 ff SGB XII i.V.m. § 29 und § 76 SGB IX zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohn- und Sozialraum.
Im Rahmen eines individuell abgeschlossenen Unterstützungsvertrag kann MiL-Mitten im Leben folgende sog. Budgetassistenzleistungen erbringen:
Leistungen
- Verwaltung des Budgets nach Bewilligung der Leistung, d.h. nach dem vom Leistungsträger und dem Leistungsempfänger sowie dem gesetzlichen Betreuer festgelegten Hilfebedarf.
Im Einzelnen ist das z.B.
- Erstellen von Arbeitsverträgen
- Anmeldung des Personals (Sozialversicherung, Finanzamt,…)
- Lohnabrechnung und Auszahlung der Gehälter
- Kündigung von Arbeitsverträgen
- Nachweis gegenüber Leistungsempfänger/gesetzlicher Betreuer
- Umsetzung und Koordination
- Weiterentwicklung des Unterstützungssystems
- Akquise von Assistenzkräften und Vorauswahl der Bewerber unter Mitbestimmung und Vetorecht des Leistungsempfängers
- Koordinierung von Teamsitzungen
- Verzahnung der Teamleitung und gesetzlichem Betreuer
- Gestaltung und Abstimmung der Dienstpläne
- Unterstützung bei der Organisation und Kontrolle der Hilfeleistungen
MiL-Mitten im Leben stellt für die genannten Leistungen geeignetes Fachpersonal wie z.B. Sozialpädagog*innen oder andere geeignete soziale/padagögische Fachkräfte sowie geeignetes Personal für Assistenzleistungen bereit.





MiL - Mitten im Leben
Betreutes Wohnen
- Ein Leben mit mehr Qualität 100%
- Lebensqualität schaffen, erhalten, steigern 100%