Ambulant Unterstütztes Wohnen im Rahmen des Persönlichen Budget

Das Unterstützte Wohnen im Rahmen des Persönlichen Budgets ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und umfasst Leistungen gem. § 53 ff SGB XII i.V.m. § 29 und § 76 SGB IX zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohn- und Sozialraum.

Im Rahmen eines individuell abgeschlossenen Unterstützungsvertrag kann MiL-Mitten im Leben folgende sog. Budgetassistenzleistungen erbringen:

 

Leistungen

1. Verwaltung des Budgets nach Bewilligung der Leistung, d.h. nach dem vom Leistungsträger und dem Leistungsempfänger sowie dem gesetzlichen Betreuer festgelegten Hilfebedarf.

Im Einzelnen ist das z.B.

Erstellen von Arbeitsverträgen

Anmeldung des Personals (Sozialversicherung, Finanzamt,…)

Lohnabrechnung

Auszahlung der Gehälter

Kündigung von Arbeitsverträgen

Nachweis gegenüber Leistungsempfänger/gesetzlicher Betreuer

2. Umsetzung und Koordination

Weiterentwicklung des Unterstützungssystems

Akquise von Assistenzkräften und Vorauswahl der Bewerbung unter Mitbestimmung und Vetorecht des Leistungsempfängers

Koordinierung von Teamsitzungen

Verzahnung der Teamleitung und gesetzlichem Betreuer

Gestaltung und Abstimmung der Dienstpläne

Unterstützung bei der Organisation und Kontrolle der Hilfeleistungen

MiL-Mitten im Leben stellt für die genannten Leistungen geeignetes Fachpersonal wie z.B. Sozialpädagog*innen oder andere geeignete soziale/padagögische Fachkräfte sowie geeignetes Personal für Assistenzleistungen bereit.

MiL - Mitten im Leben

Betreutes Wohnen

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  • Lebensqualität schaffen, erhalten, steigern 100% 100%