Andere Leistungs·anbieter
Menschen mit Behinderungen finden oft nur schwer Arbeit.
Deshalb gibt es in Unter·franken Werkstätten für behinderte Menschen.
Und Andere Leistungs·anbieter.
Das steht im Sozial·Gesetz·Buch 9 in Paragraf 60.
Andere Leistungs·Anbieter haben Arbeits·Plätze
für Menschen mit Behinderungen.
Ähnlich wie eine Werkstatt für behinderte Menschen.
Das bedeutet:
Menschen mit Behinderungen haben mehr Wahl·Möglichkeiten,
wenn sie Arbeit suchen.
MiL-Mitten im Leben ist ein Anderer Leistungs·anbieter.
Dort können Menschen mit Behinderungen arbeiten.
Besonders Menschen mit seelischen Erkrankungen.
Eine seelische Erkrankung bedeutet:
Menschen sind körperlich gesund,
aber ihre Seele ist krank.
Sie sind dann anders als sie früher waren.
Zum Beispiel:
Sie sind vielleicht oft wütend.
Aber sie wissen nicht warum.
Oder sie sind ängstlich.
Dann ist es für sie schwer, zur Arbeit zu gehen.

Bei Anderen Leistungs·Anbietern
gibt es manchmal nur einen Bereich.
Zum Beispiel:
Nur einen Arbeits·Bereich.
Andere Leistungs·Anbieter können selbst entscheiden:
Welche Bereiche werden angeboten.
MiL-Mitten im Leben bietet nur den Arbeits·bereich.
Bei MiL gibt es viele verschiedene Arbeits·bereiche.
Manche Menschen bauen zum Beispiel einen Tisch.
Oder sie bauen einen Hochbeet.
Sie arbeiten also in der Holz·werkstatt.
Oder die Menschen arbeiten im Garten.
Sie kümmern sich um Blumen und Pflanzen.
Oder die Menschen arbeiten in der Hauswirt·schaft.
Sie belegen Brötchen oder backen Kuchen.


Wie bekommt man Arbeit bei MiL?
Man kann direkt bei MiL nach einem Arbeits-Platz fragen.
Und: Es gibt Hilfe.
Zum Beispiel:
Beim Bezirk Unter·franken.
Bei dem Arbeits·amt.
Bei dem Sozial·amt.
Bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabe·beratung.
Das kurze Wort dafür ist: EUTB
Es gibt Regeln für die Arbeit bei einem Anderen Leistungs-Anbieter.
Zum Beispiel:
Wer darf bei Anderen Leistungs·anbietern arbeiten.
Das ist die Regel:
Eine Person hat eine schwere Behinderung.
Und die Person kann wegen der Behinderung
nicht auf dem allgemeinen Arbeits·markt arbeiten.
Aber:
Die Person kann wirtschaftliche Arbeit erbringen.
Das bedeutet:
Ihre Arbeit bringt Geld.
Dann darf die Person bei einem Anderen Leistungs·anbieter arbeiten.
Eine Person muss eine Berufs·bildung haben,
wenn die Person im Arbeits·Bereich arbeiten will.
Eine Berufs·bildung bekommt man
In einem Berufs·bildungs·bereich:
Von einem Anderen Leistungs·anbieter.
Von einer WfbM.
Oder in einer Berufs·schule.
Es gibt eine Ausnahme:
Die Person kennt die Arbeit schon sehr gut.
Dann braucht die Person keine zusätzliche Berufs·bildung.
Hier ist ein Beispiel:
Frau Müller hat früher in einer Gärtnerei gearbeitet.
Dann ist sie sehr krank geworden.
Deswegen kann sie nicht mehr so arbeiten wie früher.
Sie braucht mehr Hilfe.
Sie braucht mehr Pausen.
Der Bezirk Unter·franken sagt:
Frau Müller kann bei einem Anderen
Leistungs·anbieter arbeiten.
Frau Müller findet einen Platz bei MiL.
Dort gibt es einen Arbeits·platz für Garten·pflege.
Frau Müller kennt sich schon mit der Arbeit aus.
Weil sie früher in einer Gärtnerei gearbeitet hat.
Das heißt:
Frau Müller kann direkt im Arbeits·bereich arbeiten.
Sie muss nicht in den Berufs·bildungs·bereich.
Bildungs-Angebot bei MiL:
Menschen mit seelischen Behinderungen
schaffen manchmal nicht den Berufs·bildungs·bereich.
Für diese Menschen gibt es bei MiL einen Grund·kurs.
Der Grund·kurs bei MiL heißt: Berufliche Qualifizierung
MiL hat Bausteine für den Grund·kurs erarbeitet.
So bekommen alle Menschen mit Behinderungen
einen passenden Kurs für die Arbeit im Arbeits·bereich.
Manche Menschen mit Behinderungen wollen später
auf dem Allgemeinen Arbeits·markt arbeiten.
Allgemeiner Arbeits·markt bedeutet:
Die Arbeits·plätze sind nicht bei einem
Anderen Leistungs·anbieter.
Und nicht in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
MiL bereitet die Menschen mit Behinderung darauf vor.
Wie viel Geld bekommt man für die Arbeit?
Im Arbeits·bereich bei MiL nehmen Menschen mit Behinderungen am Arbeits·leben teil.
Es gibt einen Vertrag,
wenn eine Person bei einem Anderen
Leistungs·anbieter arbeitet.
In dem Vertrag steht zum Beispiel:
Wie viele Stunden muss man arbeiten.
Wie viel Urlaub bekommt man.
Wie viel Geld bekommt man für die Arbeit.
So heißt das Geld für die Arbeit:
Arbeits·entgelt.
Das Arbeits·entgelt zahlt MiL.
Und Arbeits·förderungs·geld.
Das Arbeits·entgelt besteht aus 2 Teilen.
Die 2 Teile heißen:
Grund·betrag.
Steigerungs·betrag.
Das ist der Grund·betrag:
Dieses Geld bekommen alle Beschäftigten im Arbeits·bereich.
Das ist der Steigerungs·betrag:
Dieses Geld bekommen Beschäftigte für besonders gute Arbeit.
Das bedeutet:
Es gibt mehr Geld,
wenn die Beschäftigten bei der Arbeit mehr schaffen.
Oder besonders gut arbeiten.
Das ist das Arbeits·förderungs·geld:
Arbeits·förderungs·geld ist extra Geld.
Es gibt höchstens 52 Euro Arbeits·förderungs·geld im Monat.
Man bekommt kein Arbeits·förderungs·geld,
wenn man mehr als 351 Euro im Monat verdient.


Sozial·versicherung
Wenn eine Person bei einem Anderen Leistungs·anbieter arbeitet,
ist die Person sozial·versichert.
Dann hat die Person:
eine Kranken·versicherung.
eine Pflege·versicherung.
eine Renten·versicherung.
eine Unfall·versicherung.
Das ist ein Foto von Alice Schulz.
Alice Schulz ist die Ansprech·partnerin
für die Aufnahme in den Arbeitsbereich Andere Leistungs·anbieter.
Wenn Sie Fragen haben
rufen Sie uns an
schreiben Sie uns eine E-Mail.
Die Telefon·Nummer von Alice Schulz ist:
09372 – 1352600
Die Mail·Adresse ist: info@mil-unterfranken.de

Übersetzung: Yvonne Schnellbacher, MiL-Mitten im Leben
Der Text wurde in einer internen Arbeitsgruppe „Leichte Sprache“ unter Beteiligung von:
Ursula Herkert
Richard Weidner
geprüft und für verständlich befunden.
Bilder und Prüfsiegel: MiL-Mitten im Leben / iStock.com
