Vor 25 Jahren trat das SGB IX in Kraft und versprach einen Paradigmenwechsel: von Fürsorge zu selbstbestimmter Teilhabe.
Ein Rückblick – und ein Praxisbeispiel aus dem Arbeitsbereich „Andere Leistungsanbieter“ bei MiL – Mitten im Leben.
Ein Gesetz mit hohem Anspruch
Im Juli 2001 – vor 25 Jahren – trat das SGB IX in Kraft. Es sollte ein bahnbrechendes Leistungsgesetz für Menschen mit Beeinträchtigung werden und den Zugang zu allgemeinen Grundrechten erleichtern: Niemand soll wegen einer Behinderung oder Beeinträchtigung benachteiligt werden (Art. 3 GG), die Würde jedes Menschen ist zu achten und zu schützen (Art. 1 GG), und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit soll für jede und jeden gelten (Art. 2 GG). Der damit verbundene Paradigmenwechsel – weg von Fürsorge und Versorgung, hin zu selbstbestimmter, voller, wirksamer und gleichberechtigter Teilhabe – sollte mit dem SGB IX Wirklichkeit werden.
25 Jahre später: Bilanz und offene Fragen
25 Jahre nach Inkrafttreten des SGB IX stellt sich die Frage, welche Veränderungen für Menschen mit Beeinträchtigung tatsächlich erreicht wurden – und wo weiterhin dringender Entwicklungsbedarf besteht. Die Verankerung ambitionierter, politischer Ziele und deren gesetzliche Umsetzung stößt vielerorts auf lang bestehende Strukturen und etablierte Verfahren. Anerkennungs- und Zulassungsprozesse, Ausschreibungen, steigende Verwaltungsanforderungen sowie zunehmender wirtschaftlicher Druck prägen den Alltag von Leistungsträgern und Leistungserbringern. Die Herausforderung besteht darin, den Blick trotzdem konsequent auf die individuellen Bedürfnisse und Teilhabewünsche der Menschen mit Beeinträchtigung zu richten. Denn Ziel des SGB IX ist und bleibt es, diese Menschen in ihrer Selbstbestimmung zu stärken und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben und Arbeiten in der Gesellschaft zu ermöglichen. Dieses Ziel ist auch nach 25 Jahren noch nicht erreicht – und es bleibt eine zentrale Aufgabe aller Beteiligten, dies möglichst zügig weiterzuverfolgen.
Was sich wirklich verändert hat: die Haltung
Aus unserer Sicht als Anbieter für Teilhabe am Arbeitsleben hat sich in den vergangenen vor allem die Haltung in der Praxis verändert: die Frage, wie, wann und unter welchen Umständen z. B. betriebliche Teilhabe am Arbeitsleben tatsächlich gelingen kann. Aus starren Zuständigkeiten ist vielerorts eine „Suchbewegung“ geworden – gemeinsam mit den betroffenen Menschen und mit den Betrieben, die sie aufnehmen.
Praxisbeispiel: Andere Leistungsanbieter bei MiL
Im Arbeitsbereich „Andere Leistungsanbieter“ bei MiL – Mitten im Leben ermöglicht das Konzept, Beschäftigte auch nur tageweise in einem „echten“ Betrieb zu platzieren. An den übrigen Tagen kann parallel berufliche Qualifizierung im Arbeitsbereich stattfinden oder einer ganz anderen Tätigkeit nachgegangen werden. Der Vorteil für den Betrieb: Er lernt den jeweiligen Menschen kennen, findet gemeinsam mit ihm seine Interessen, Fähigkeiten, Wünsche und Potentiale heraus und sucht nach einem passgenauen, individuell angepassten Arbeitsplatz.
Die Platzierung erfolgt zunächst als Praktikum und geht dann in einen sogenannten BiB-Platz über. Dieser führt nicht immer zu einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis – kann aber trotzdem sehr zufriedenstellend für den Beschäftigten sein. Denn eine zufriedenstellende betriebliche Arbeit gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen ermöglicht es dem Beschäftigten, sich mit der dazu notwendigen Unterstützung kollegial einzubringen und durch die individuell zugeschnittene Tätigkeit nach und nach Sicherheit, Akzeptanz, Anerkennung, neues Wissen sowie wachsendes Selbstvertrauen und Selbstverständnis zu gewinnen – und so wahrnehmbarer und selbstverständlicher Teil der Gesellschaft zu sein. Diese Praxis zur Teilhabe am Arbeitsleben, die es auch bei anderen Leistungserbringern in gleicher oder ähnlicher Form gibt, hat sich aus Sicht von MiL bewährt.
Sebastian Z.: ein Beispiel aus dem Landkreis Miltenberg
Wie das konkret aussehen kann, zeigt das Beispiel von Sebastian Z. Er arbeitet aktuell mit einem Stellenanteil von 16 Wochenstunden auf einem BiB-Platz einer Kommune im Landkreis Miltenberg – sichtlich zufrieden.
Fazit
25 Jahre SGB IX sind Anlass für eine ehrliche Bilanz: Der Anspruch von selbstbestimmter, gleichberechtigter Teilhabe ist noch nicht überall Realität. Gleichzeitig zeigen Praxisbeispiele wie das von Sebastian Z., dass betriebliche Teilhabe am Arbeitsleben gelingen kann, wenn Betriebe, Leistungserbringer und Leistungsträger den Menschen und seine individuellen Bedürfnisse konsequent in den Mittelpunkt stellen. Genau daran weiterzuarbeiten, bleibt die zentrale Aufgabe der kommenden Jahre.




