Ambulant Unterstütztes Wohnen im Rahmen des Persönlichen Budget

Ambulant unterstütztes Wohnen

Die Abkürzung ist: A·u·W. 

 

Im Ambulant unterstütztes Wohnen helfen Assistenzen Ihnen:

Den Alltag oder die Freizeit zu planen.

Bei Besuchen beim Amt oder beim Arzt.

Und beim Briefe lesen.

Freunde kennenzulernen.

Bei Planungen in der Nachbarschaft.

Bei Problemen.

In Momenten, in denen es Ihnen nicht gut geht.

Bei allen Infos zur Gesundheit.

Bei der Planung im Haushalt.

Zum Beispiel:

Beim Einkaufen.

Beim Kochen.

Beim Wäsche·Waschen.

Das Bild zeigt eine Szene, die symbolisiert, dass Menschen zu Arztterminen begleitet werden, zum Beispiel im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens. In der Szene sitzen drei Personen an einem Tisch in einem hellen Raum. Zwei Frauen sitzen mit dem Rücken zur Kamera. Eine der Frauen hält einen Stift in der Hand und macht wahrscheinlich Notizen. Gegenüber sitzt ein Arzt. Der Arzt hat dunkle Haut und trägt ein dunkelblaues Hemd, eine rote Krawatte mit weißen Punkten und ein Stethoskop um den Hals. Auf dem Tisch liegen Papiere, die die Personen zusammen anschauen.
Ein Mann steht in einem hellen Raum an einem geöffneten Fenster und blickt nach draußen. Er trägt ein weißes T-Shirt und stützt den Kopf nachdenklich auf eine Hand. Im Hintergrund ist eine grüne Zimmerpflanze zu sehen, draußen erkennt man eine Straße mit vorbeifahrendem Auto und unscharfer Landschaft. Die Szene beschreibt einen einsamen depressiven Mann am Fenster, der sich hoffnungslos fühlt. Das Bild steht symbolisch für Menschen mit psychischer Erkrankung.

Alle Menschen sollen selbst über ihr Leben bestimmen.

Auch wenn sie Hilfe und Unterstützung brauchen.

Dafür gibt es ein Gesetz.

Das Bild zeigt eine junge Frau mit schulterlangem, blondem Haar. Sie trägt ein weißes T-Shirt und eine blaue Jeans. Im Hintergrund ist eine einfarbige, rosa Wand. Die Frau steht in einer lebendigen, tanzähnlichen Haltung. Sie hat die Arme ausgestreckt und zeigt mit den Zeigefingern in verschiedene Richtungen. Die Szene soll zeigen, dass die Frau selbst entscheiden kann und ihre eigene Stärke hat.

Menschen mit Behinderung

haben das Recht auf Persönliches Geld.

In schwerer Sprache heißt es: Persönliches Budget.

So spricht man das: bü djee.

Das Recht auf Persönliches Geld ist auf·geschrieben

Es steht im Sozial·Gesetz·Buch 9.

Dort steht zum Beispiel:

Menschen mit Behinderungen können Leistungen zur Teil·habe bekommen.

Zum Beispiel: Das Persönliche Geld.

Das Bild zeigt einen Zeigefinder, der auf das Sozialgesetzbuch Neun zeigt.

Mit dem persönlichen Geld

können Sie sich Ihre Assistenzen selbst aussuchen.

Und Sie müssen die Hilfen vom Persönlichen Geld bezahlen.

Zum Beispiel:

Hilfe im Haushalt,

Begleitung beim Einkaufen,

Begleitung in der Freizeit,

oder Assistenz bei der Arbeit.

Wenn Sie das Persönliche Geld bekommen.

Und wenn Sie damit Ihre Assistenzen bezahlen.

Dann sind Sie Arbeit·Geber.

Das bedeutet: Sie sind der Chef.

 

Sie sagen den Assistenzen welche Aufgaben sie haben.

Wobei Sie Hilfe brauchen.

Und Sie müssen den Assistenzen Lohn bezahlen.

Ein junger Mann sitzt auf einem braunen Ledersofa. Er hat die Beine übereinander gekreuzt. Er trägt ein kurzärmeliges, gestreiftes T-Shirt und eine blaue Jeans. Er hält ein Smartphone mit beiden Händen und schaut darauf. Im Hintergrund sind große Kissen, Pflanzen und ein helles Fenster zu sehen. Die Szene wirkt freundlich. Das Bild symbolisiert, dass der junge Mann selbst die Entscheidung trifft, wie er Unterstützung und Hilfen bekommt, und damit die Kontrolle über sein Leben hat.
Eine Person hält eine geöffnete, dunkelbraune Geldbörse in den Händen. In der Geldbörse befinden sich mehrere Euro-Geldscheine, darunter ein Fünf-, ein Zwanzig- und ein Fünfzig-Euro-Schein, die teilweise herausragen. Außerdem sind Fächer mit Karten sichtbar. Die Szene ist nah aufgenommen und zeigt nur die Hände und die Geldbörse. Das Bild symbolisiert das selbstständige Bezahlen.

Das ist oft sehr viel Arbeit.

Wenn Sie die Arbeit nicht machen wollen.

Oder wenn Sie die Arbeit nicht machen können.

Dann kann Ihnen ein Hilfs·Dienst helfen.

MiL-Mitten im Leben ist ein Hilfs·Dienst.

MiL kann Ihnen helfen.

Zum Beispiel: Mit Ambulant unterstütztem Wohnen.

Er hilft Ihnen bei der Suche nach Assistenzen.

In diesem Fall gibt es eine Kooperations·Vereinbarung.

Ein anderes Wort für Kooperation ist Zusammen·halt.

Die Kooperations·Vereinbarung ist wie ein Vertrag.

Die Kooperations·Vereinbarung ist zwischen Ihnen und MiL.

Darin steht:

Welche Aufgaben MiL hat.

Wobei Sie Hilfe brauchen.

Und dass MiL dafür Geld bekommt.

Die Arbeit von MiL müssen Sie vom Persönlichen Geld bezahlen.

Das Bild zeigt einen Stift und ein Blatt Papier mit dem Wort „Vertrag“. Es soll zeigen, dass die Leistungen, die erbracht werden, in einem Vertrag festgehalten werden. So ist alles klar und geregelt.

Das ist ein Foto von Yvonne Schnellbacher.

Yvonne Schnellbacher ist die Ansprechpartnerin

für das Ambulant unterstützte Wohnen im Rahmen des Persönlichen Budget.

Wenn Sie Fragen haben

    rufen Sie uns an

    schreiben Sie uns eine E-Mail.

Die Telefon-Nummer von Yvonne Schnellbacher ist:

09372 – 1352602

Die Mail-Adresse ist: info@mil-unterfranken.de

Das Bild zeigt die Geschäftsführerin Yvonne Schnellbacher, die vor einem neutralen, hellen Hintergrund steht. Sie trägt ein dunkelgraues Sakko, darunter ist eine hellrosa Bluse mit einem V-Ausschnitt sichtbar. Yvonne Schnellbacher hat schulterlanges, blondes Haar. Der Hintergrund ist schlicht und in einem hellen Weißton gehalten, wodurch der Fokus auf die Person gelenkt wird. Das Bild vermittelt einen freundlichen, professionellen und seriösen Eindruck.

Übersetzung: Yvonne Schnellbacher, MiL-Mitten im Leben

Der Text wurde in einer internen Arbeitsgruppe „Leichte Sprache“ unter Beteiligung von:

Ursula Herkert

Richard Weidner

geprüft und für verständlich befunden.

Bilder und Prüfsiegel: MiL-Mitten im Leben / iStock.com

MiL - Mitten im Leben

Betreutes Wohnen

  • Ein Leben mit mehr Qualität 100% 100%
  • Lebensqualität schaffen, erhalten, steigern 100% 100%